Barrierefreiheitssterklärung des Karnevalsvereins Blaue Elberfelder e.V. 1999
(nach den Grundsätzen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – BFSG)
1. Präambel
Der Karnevalsverein Blaue Elberfelder e.V. 1999 bekennt sich zu den Zielen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen – eine gleichberechtigte Teilhabe am Vereinsleben, den Veranstaltungen und der Organisation des Karnevals zu ermöglichen.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle Aktivitäten, Angebote und Kommunikationsformen des Vereins, insbesondere:
Vereinsveranstaltungen (z. B. Sitzungen, Umzüge, Feste),
das Vereinsheim und Veranstaltungsorte,
digitale Angebote (Website, Social Media, Online-Kommunikation),
Vereinsverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit
3.1 Räumliche Barrierefreiheit
Prüfung und – soweit möglich – Anpassung von Veranstaltungsorten auf barrierefreien Zugang (z. B. ebenerdige Zugänge, Rampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten).
Reservierung barrierefreier Plätze bei Sitzungen und Veranstaltungen.
Kennzeichnung barrierefreier Zugänge in Einladungen und auf der Website.
3.2 Kommunikation und Information
Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Sprache.
Nutzung gut lesbarer Schriftarten und ausreichender Kontraste in Print- und Digitalmedien.
Schulung von Mitgliedern und Helfern im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme für Unterstützungsbedarf (z. B. Begleitung, Assistenzplätze).
3.3 Digitale Barrierefreiheit
Anpassung der Vereinswebsite gemäß den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), insbesondere:
Nutzung von Alternativtexten für Bilder,
kontrastreiche Gestaltung,
Tastaturnavigation,
Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form.
Einrichtung einer Kontaktadresse für Hinweise auf digitale Barrieren.
3.4 Teilhabe und Mitwirkung
Förderung der aktiven Mitwirkung von Menschen mit Behinderung im Vereinsleben (z. B. als Mitglieder, Helferinnen und Helfer, Teilnehmer).
Sensibilisierung des Vorstands und der Mitglieder für Inklusionsthemen.
Zusammenarbeit mit lokalen Behindertenbeiräten und Inklusionsnetzwerken.
4. Zuständigkeit und Überprüfung
Für die Umsetzung und Fortschreibung dieser Barrierefreiheitsstärkung ist der Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
5. Kontaktstelle für Barrierefreiheit
Für Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:
Karnevalsverein Blaue Elberfelder e.V. 1999
E-Mail: info.blaueelberfelder@gmail.com
